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   BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57   

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https://dejure.org/1959,221
BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57 (https://dejure.org/1959,221)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1959 - VI C 35.57 (https://dejure.org/1959,221)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1959 - VI C 35.57 (https://dejure.org/1959,221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 §§ 19, 77

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 18
  • MDR 1960, 428
  • DVBl 1960, 604
  • DÖV 1960, 590
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 14 GG ist überdies geklärt, daß dieser Artikel grundsätzlich nicht auf Vermögensrechtliche Ansprüche von Beamten anwendbar ist; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - (NJW 1956 S. 1121) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 3, 58 ff. In dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist unter Bezug auf die angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch dargelegt, daß das Grundgesetz, insbesondere Art. 33 Abs. 5 GG, nicht die wohlerworbenen Rechte der Beamten gewährleistet.
  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Dies hat der Senat bereits in dem Urteil vom 24. Mai 1957 (BVerwGE 5, 86 ff.) ausgesprochen.
  • BVerwG, 24.09.1959 - II C 405.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Dadurch, daß nach § 19 Abs. 1 Satz 2 bei der Übernahme im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 auch die aus § 7 G 131 sich ergebende Beschränkung gilt, wird nämlich lediglich der Umfang der Unterbringungspflicht mit der Wirkung begrenzt, daß auch der infolge der Anwendung des § 7 G 131 in eine geringere als die "frühere Rechtsstellung" übernommene Sonnte z.Wv. als rechtsgleich verwendet gilt; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1959 - BVerwG II C 405.57 -.
  • BVerwG, 09.02.1955 - II C 223.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Der Senat vermag hiernach die abweichende Auffassung, die der Bundesgerichtshof in DÖV 1955 S. 766 und der Hessische Verwaltungsgerichtshof in DÖV 1954 S. 622 vertreten, nicht zu teilen.
  • BVerwG, 13.04.1956 - II C 129.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 14 GG ist überdies geklärt, daß dieser Artikel grundsätzlich nicht auf Vermögensrechtliche Ansprüche von Beamten anwendbar ist; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - (NJW 1956 S. 1121) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 3, 58 ff. In dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist unter Bezug auf die angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch dargelegt, daß das Grundgesetz, insbesondere Art. 33 Abs. 5 GG, nicht die wohlerworbenen Rechte der Beamten gewährleistet.
  • BVerwG, 16.01.1957 - VI C 182.56
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Es sei jedoch auf die diese Frage grundsätzlich verneinende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen; Urteile vom 24. Februar 1956 - BVerwG II C 302.54 - und vom 16. Januar 1957 - BVerwG VI C 182.56 -.
  • BVerwG, 16.01.1957 - VI C 122.56
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Die Verfassungsmäßigkeit des § 77 G 131 folgt aus dem Charakter des Art. 131 GG als einer verfassungsrechtlichen Sondernorm; Urteil des Senats vom 16. Januar 1957 - BVerwG VI C 122.56 -, Demgemäß ist im Urteil des Senats vom 27. September 1957 - BVerwG VI C 32.56 - (ZBR 1958 S. 50) hervorgehoben, daß durch das Gesetz zu Art. 131 GG Rechte der Beamten z.Wv. beschränkt, ja sogar ausgeschlossen werden konnten.
  • BVerwG, 24.02.1956 - II C 302.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Es sei jedoch auf die diese Frage grundsätzlich verneinende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen; Urteile vom 24. Februar 1956 - BVerwG II C 302.54 - und vom 16. Januar 1957 - BVerwG VI C 182.56 -.
  • BVerwG, 27.09.1957 - VI C 32.56
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1959 - VI C 35.57
    Die Verfassungsmäßigkeit des § 77 G 131 folgt aus dem Charakter des Art. 131 GG als einer verfassungsrechtlichen Sondernorm; Urteil des Senats vom 16. Januar 1957 - BVerwG VI C 122.56 -, Demgemäß ist im Urteil des Senats vom 27. September 1957 - BVerwG VI C 32.56 - (ZBR 1958 S. 50) hervorgehoben, daß durch das Gesetz zu Art. 131 GG Rechte der Beamten z.Wv. beschränkt, ja sogar ausgeschlossen werden konnten.
  • BVerwG, 14.06.1960 - II C 403.57

    Rechtsmittel

    Sie bringt zum Ausdruck, daß die Gleichwertigkeit des Amtes sich lediglich nach der Laufbahn und Besoldungsgruppe bemißt, nicht dagegen von dem Besoldungsdienstalter abhängig ist, das dem Betroffenen in dem neuen Beamtenverhältnis eingeräumt wird (vgl.Urteil vom 19. Oktober 1959 - BVerwG VI C 35.57 -).
  • BVerwG, 16.07.1969 - VI B 41.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

    Hieraus ergibt sich einmal, daß es für die Beurteilung der Gleichwertigkeit des am 8. Mai 1945 innegehabten und des jetzigen Amtes nur auf die Laufbahnzugehörigkeit und auf die Besoldungsgruppe (einschließlich unwiderruflicher und ruhegehaltfähiger Zulagen) ankommt (vgl. BVerwGE 10, 18 und Urteil vom 26. Mai 1964 - BVerwG II C 28.62 -).
  • BVerwG, 26.10.1962 - II C 167.58

    Rechtsmittel

    Daß für die Gleichwertigkeit des Amtes im Sinne des § 19 G 131 ausschließlich Laufbahn und Besoldungsgruppe maßgeblich sind, daß also dafür das im neuen Beamtenverhältnis nach den für dieses Verhältnis geltenden Vorschriften festgesetzte Besoldungsdienstalter unerheblich ist, hat bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. Oktober 1959 (BVerwGE 10, 18) ausgeführt.
  • BVerwG, 23.11.1960 - VI CB 2.59

    Rechtsmittel

    Ein Unterbringungsteilnehmer kann sich auch mit Rücksicht auf § 77 G 131 nicht auf eine angebliche Kontinuität zwischen einem vor dem 8. Mai 1945 bestehenden Beamtenverhältnis und einem neubegründeten Beamtenverhältnis berufen (Urteil vom 19. Oktober 1959 - BVerwG VI C 35.57 -).
  • BVerwG, 27.10.1960 - II C 196.56

    Rechtsmittel

    Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits durch Urteil vom 19. Oktober 1959 (BVerwGE 10, 18) entschieden, daß die Gleichwertigkeit des Amtes nicht vom Besoldungsdienstalter abhängt.
  • BVerwG, 12.05.1960 - II C 47.57

    Rechtsmittel

    Sie bringt zum Ausdruck, daß die Gleichwertigkeit des Amtes sich lediglich nach der Laufbahn und Besoldungsgruppe bemißt, nicht dagegen von dem Besoldungsdienstalter abhängig ist, das dem Betroffenen in dem neuen Beamtenverhältnis eingeräumt wird (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1959 - BVerwG VI C 35.57 -).
  • BVerwG, 09.12.1969 - II C 46.65

    Versagung des Witwengeldes auf Grund personalpolitischer Maßnahmen des

    Die hiernach einschlägige Vorschrift des Art. 33 Abs. 5 GG stellt aber - anders als Art. 129 WRV - nicht mehr die wohlerworbenen Rechte der Beamten unter Verfassungsschutz (BVerfGE 8, 1; BVerwG, Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 10] sowie BVerwGE 10, 18 [20]).
  • BVerwG, 15.06.1967 - II C 8.67

    Festsetzung des Besoldungsdienstalters (BDA) für einen Beamten - Änderung des

    Eine Bindung an das frühere Besoldungsdienstalter des Beamten bestehe nicht (BVerwGE 10, 18).
  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 31.63

    Rechtsmittel

    Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ihnen dies zuzugestehen ist oder zugestanden werden kann, richtet sich allein nach dem Recht des aufnehmenden Dienstherrn (BVerwGE 10, 18).
  • BVerwG, 14.01.1963 - VI C 85.61

    Wiederverwendung eines an der Unterbringung teilnehmenden Beamten entsprechend

    Nach dieser Legaldefinition sind demnach für die Ermittlung des Wiederverwendungsamtes die Laufbahn und die Besoldungsgruppe ausschlaggebend (vgl. auch BVerwGE 10, 18).
  • BVerwG, 30.04.1965 - VIII B 8.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

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